

MPG Medizinproduktegesetz
Das Medizinproduktegesetz (kurz MPG) enthält die technischen, medizinischen und Informations-Anforderungen sowie Betreiber – und Anwendervorschriften für Medizinprodukte.
Zweck dieses Gesetzes ist es, den Verkehr mit Medizinprodukten zu regeln und dadurch für die Sicherheit, Eignung und Leistung der Medizinprodukte sowie die Gesundheit und den erforderlichen Schutz der Patienten, Anwender und Dritter zu sorgen. Eine Mitarbeiterin ist für die Umsetzung und Einhaltung des MPG verantwortlich.Hygiene
In unserer Klinik sind zu jeder Zeit auf dem Gebiet der Praxishygiene geschulte Mitarbeiter anwesend. Zusätzlich werden die Einhaltungen der Hygienemaßnahmen von speziell fortgebildeten Mitarbeiterinnen in allen Bereichen regelmäßig kontrolliert.Sie verfügen über die erforderlichen Kenntnisse auf diesem Gebiet und werden durch Schulungen regelmäßig weitergebildet. Ein wichtiger Partner auf diesem Gebiet ist unsere Hygienefachkraft, Herrn Andreas Canisius, von dem Institut für Krankenhaushygiene und Infektionskontrolle GbR (kurz iki).
Sterilgut
Ein zusätzlicher wichtiger Aspekt in diesem Zusammenhang ist die Einhaltung der Sterilgutversorgung. Auch für diesen hochsensiblen Bereich schulen wir unsere Mitarbeiter regelmäßig.Unsere Sterilgutbeauftragten haben zu jeder Zeit die Kontrolle über jeden Sterilgang und das Instrumentarium.
