Kieferorthopädie für Kinder
Wann brauchen Kinder eine Zahnspange?Stehen die Zähne schief, sieht das oft nicht schön aus. Schiefe Zähne können beim Essen und Sprechen stören, das Zähneputzen ist schwieriger. Beißen die Zähne schlecht aufeinander, verkürzt das die Lebensdauer eines Zahns, später können Kiefergelenkprobleme auftreten.
Mit Zahnspangen kann das Wachstum des Kiefers gefördert werde. Es entsteht Platz für Zähne, die vorher keinen Platz hatten. Zähne können mit der Zahnspange begradigt werden und ihren Platz in der Zahnreihe bekommen.
Mit geraden Zähnen fällt das Zähneputzen leichter, das Kauen und Sprechen kann sich verbessern. Ein gut belasteter, gut geputzter Zahn kann ein ganzes Leben lang seine Funktion erfüllen. Schöne Zähne verändern das gesamte Gesicht und schaffen ein sympathisches Lächeln.
Herausnehmbare Zahnspangen
Mit „losen“ Zahnspangen kann das Wachstum des Kiefers gefördert werden. Liegt der Unterkiefer zurück, können lose Zahnspangen ihn nach vorne bringen und einen Überbiss verringern.
Es gibt herausnehmbare Zahnspangen in fast allen Farben und mit einer großen Auswahl von Bildern.
Feste Zahnspangen
Feste Zahnspangen bestehen aus Brackets, die auf die Zähne geklebt werden, und Bögen, die durch die Brackets laufen und die Zähne miteinander verbinden. Mit festen Zahnspangen können Zähne einsortiert, gedreht und perfekt ausgerichtet werden.
Die Standardzahnspange besteht aus Metallbrackets. Es gibt zahnfarbene Brackets und Brackets, mit denen die Behandlungsdauer verkürzt werden kann.
Die Damon®-Technologie
Damon®-Zahnspangen sind feste Zahnspangen. Zwischen den Brackets und dem Bogen entsteht bei diesen Zahnspangen so gut wie keine Reibung. Zähne können schmerzfreier und schneller bewegt werden, es kommt in kurzer Zeit zu sehr guten Ergebnissen. Mit Damon®-Zahnspangen kann die Behandlungszeit um bis zu ein Jahr verkürzt werden.
Was bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen?
Zur Bewertung der Schwere von Zahnfehlstellungen haben die gesetzlichen Krankenkassen die „Kieferorthopädischen Indikationsgruppen“ eingeführt. Die Schweregrade sind unterteilt in Schweregrad 1-5. Bei Schweregrad 3,4 und 5 werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen. Trotzdem kann auch bei leichteren Zahnfehlstellungen, also Schweregrad 1 oder 2, eine Zahnfehlstellung stören. In diesem Fall ist eine Korrektur eine private Leistung.
Zunächst übernimmt die Krankenkasse 80% der Kosten, 20% werden von den Eltern gezahlt. Diese 20% werden nach erfolgreichem Anschluss der Behandlung zurückerstattet.
Die Therapie, die von der Krankenkasse übernommen wird, ist ein „zweckmäßige“ Behandlung. Es gibt sinnvolle Ergänzungen zur Behandlung oder schnellere Behandlungen, die in der Regel nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Dazu gehören u.a. zahnfarbene Brackets und die Damon®-Technologie.
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Kieferorthopädie für Erwachsene
Die meisten Zahnfehlstellungen können auch bei Erwachsenen noch gut korrigiert werden. Das erfolgt in der Regel mit festen Zahnspangen.Damon®-Technologie
Damon® ist eine Technik für feste Zahnspangen. Es ist eine „low-friction“- Technik, also eine Technik mit wenig Reibung. Die Bögen der Zahnspange laufen durch die Brackets, die auf die Zähne geklebt werden, in einer Art Röhre und müssen nicht mit Gummis befestigt werden. Die hochelastischen Bögen speichern die gewünschte Position der Zähne und diese wird über die Brackets auf die Zähne übertragen.
Dadurch können die meisten Zahnfehlstellungen korrigiert werden, ohne Zähne zu ziehen. Die Behandlung ist bei den meisten Patienten fast schmerzfrei und die Behandlungsdauer ist kurz, meist nicht länger als ein Jahr.
Für eine unauffälligere Optik gibt es Damon-Brackets für den Oberkiefer auch in zahnfarbener Keramik.
Unsichtbare Zahnkorrektur
Mit Kunststoffschienen können leichtere Zahnfehlstellungen behoben werde. Diese sind durchsichtig und können zum Essen und Zähneputzen herausgenommen werden. Zunächst wird ein Modell erstellt, das darstellt, wie Ihre Zähne am Ende der Behandlungen aussehen werden. Sind sie mit dem Ergebnis einverstanden, werden im Labor eine Abfolge von Schienen für Sie erstellt, die nach und nach die Zähne in die gewünschte Position bringen.
Kosten
Ab dem 18. Lebensjahr wird von den gesetzlichen Krankenkassen nur in schweren Ausnahmefällen die kieferorthopädische Behandlung übernommen. Somit ist im Regelfall jede kieferorthopädische Leistung eine Privatleistung.
Private Krankenkassen ersetzen die Kosten der Behandlung häufig ganz oder teilweise. Auch Zusatzversicherungen, die schon länger bestehen, übernehmen u.U. einen Teil der Behandlung.
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Unsichtbare Zahnspangen
Frontzähne, die sich verschoben haben oder lückig stehen, können korrigiert werden, ohne dass es sichtbar ist. Mit durchsichtigen, dünnen Kunststoffschienen werden die Zähne nach und nach an den richtigen Platz gerückt.Wie funktioniert es?
1. Termin: Von den Zähnen werden Abdrücke genommen. Im Labor werden Modelle erstellt, die das Behandlungsziel darstellen.
2. Termin: Sie können in Ruhe überlegen, ob das vorgeschlagene Behandlungsziel ihren Wünschen entspricht. Es können ihre Korrekturen eingebracht werden. Entspricht das Modell ihren Vorstellungen, werden im Labor die Schienen für Sie hergestellt.
3. Termin: Eine Behandlung besteht je nach Grad der gewünschten Veränderung aus 3 bis 10 Schienen. Jede Schiene wird 3 Wochen getragen und nur zum Essen und Zähneputzen herausgenommen. Es folgen regelmäßige Kontrolltermine.
Ende der Behandlung: Ist die gewünschte Zahnstellung erreicht, werden feste oder herausnehmbare „Retainer“ eingesetzt, die stabilisieren das Ergebnis.
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